Der Nordring in Bayreuth ist auch so eine Straße, an der man den Stellenwert des Radverkehrs in dieser Stadt erkennt. Nämlich: Irgendwie und irgendwo werden diese komischen Radfahrer schon fahren, Hauptsache sie stören nicht den RICHTIGEN Verkehr.
Zum kompletten Nordring wird es noch einen eigenen Beitrag geben.
Heute soll es nur um zwei Verkehrszeichen gehen.
Wir befinden uns am Anfang der Straße “Nordring” Kreuzung “Feustelstraße”, “Meistersingerstraße”, “Cottenbacher Straße”
- wenn Autos darauf parken und eine Weiterfahrt verhindern
- durch Schneemassen, die ein befahren nicht möglich machen
- wenn (ständig) Scherben auf dem Weg liegen
- wenn andere Gegenstände den Weg blockieren
Nun haben wir also zwei Zeichen, die unterschiedliches anweisen. Einmal darf man die komplette Straße (Gehweg ist Teil der Straße) nicht befahren, einmal muss man den Gehweg befahren.
1. Interpretation
Die beiden Verkehrszeichen widersprechen sich. Somit wäre die Anordnung der Verkehrszeichen nichtig und man dürfte die Schilder ignorieren.
2. Interpretation
Ohne das Zeichen 254 “Verbot für Radfahrer” könnte man bei Unbenutzbarkeit (siehe oben) des Fuß- und Radwegs auf die Fahrbahn ausweichen. Will man auch das verhindern, kann man eben dieses VZ 254 aufstellen. Damit müssen Radfahrer bei Unbenutzbarkeit entweder schieben, oder sie müssen sich einen komplett anderen Weg suchen. Somit widersprechen sich auch die beiden Verkehrszeichen nicht.
Man kann sich jetzt trefflich darüber streiten, welche Interpretation denn richtig wäre und was sich die Stadt überhaupt dabei gedacht hat.
Dies alles soll nur als Beispiel dienen, was man als Radfahrer beachten muss oder kann, um regelkonform unterwegs zu sein. Zugegeben mag das ein extremes Beispiel sein. Aber eben auch ein Beispiel, dass sich die Stadt über den Radverkehr keine wirklichen Gedanken macht.
Nordring Verbot für Radfahrer
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Der Beitrag Verbot für Radfahrer vs. benutzungspflichtiger Radweg erschien zuerst auf Radverkehr in Bayreuth.